„Right to Repair Europe“, ein Bündnis aus über 130 Organisationen, begrüßt, dass europäische Verbraucher*innen besseren Zugang zu erschwinglichen Reparaturen für ausgewählte Produkte erhalten, fordert jedoch umfassendere Regeln.

Am Donnerstag haben sich die EU-Gesetzgeber auf neue Reparaturvorschriften geeinigt. Das neue Gesetz ist ein großer Fortschritt: Es unterstützt unabhängige Reparaturen und verbessert den Zugang der Verbraucher*innen zu erschwinglichen Reparaturmöglichkeiten, indem es Regeln für angemessene Preise für Originalteile einführt und Softwarepraktiken verbietet, die eine unabhängige Reparatur und die Verwendung kompatibler und wiederverwendeter Ersatzteile verhindern. Das Bündnis begrüßt dies als einen Schritt in auf dem Weg zu erschwinglichen Reparaturen.

Allerdings gilt diese Vorschrift nur für Produkte, für die in den EU-Rechtsvorschriften Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt sind [2]. Für diese wenigen Produktkategorien werden die Hersteller erstmals verpflichtet sein, Reparaturmöglichkeiten über die gesetzliche Gewährleistungszeit von zwei Jahren hinaus anzubieten. Right to Repair Europe fordert eine umfassendere Gesetzgebung zum Recht auf Reparatur, die in der nächsten Legislaturperiode mehr Produktkategorien abdeckt. Bedauerlicherweise versäumt es das derzeitige Gesetz, einen breiteren Zugang zu mehr Reparaturinformationen und mehr Ersatzteilen zu bieten und der Reparatur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung Vorrang einzuräumen.

Die EU-Kommission wird eine europäische Online-Plattform einrichten, auf der Reparatur- und Rückkauflösungen in den Mitgliedstaaten sowie harmonisierte Kostenvoranschläge aufgelistet sind, was die Sichtbarkeit von Reparaturmöglichkeiten und die Transparenz ihrer Kosten erhöhen wird. Der EU-Gesetzgeber ermutigt die Mitgliedstaaten auch zur Einführung von Reparaturfonds und -gutscheinen, die sich als praktikable Strategie für günstigere Reparaturen bewährt haben. Außerdem wurden kleine Schritte unternommen, um Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung attraktiver zu machen.

Kleinere Erfolge mit kleineren Auswirkungen

Das neue Gesetz verpflichtet Verkäufer, Reparaturen anzubieten, wenn Produkte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung kaputt gehen, und bietet gleichzeitig eine einjährige Verlängerung der Gewährleistung nach der Reparatur. Dieser Anreiz wird zwar positiv aufgenommen, könnte aber im Vergleich zum Angebot von Ersatzprodukten als minderwertig empfunden werden. Wir hätten eine Verpflichtung zur Reparatur von Produkten innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung vorgezogen, um unnötigen Abfall zu vermeiden.

Die EU-Kommission wird eine Online-Plattform einrichten, die Verbraucher*innen dabei helfen soll, Reparaturmöglichkeiten in ihrer Nähe zu finden und dadurch die Sichtbarkeit von Reparaturen erhöht.

Auf Wunsch der Verbraucher*innen können Werkstätten einen harmonisierten Kostenvoranschlag mit der Bezeichnung „Europäisches Reparaturinformationsformular“ vorlegen, der verbindliche Angaben wie die Art der vorgeschlagenen Reparatur und deren Preis oder, wenn die genauen Kosten nicht berechnet werden können, die zu verwendende Berechnungsmethode und den Höchstpreis für die Reparatur enthält.

Right to Repair Europe wird eine detailliertere Analyse der Maßnahmen vornehmen, sobald wir Zugang zum angenommenen Rechtstext erhalten.

Cristina Ganapini, Koordinatorin von Right to Repair Europe, erklärt:

„Die vielversprechenden Schritte hin zu erschwinglichen Reparaturen sind ein Sieg für unser Bündnis, das die Zukunft der europäischen Reparaturwirtschaft vertritt. Dies ist auch ein Verdienst des EU-Parlaments, insbesondere des Europaabgeordneten René Repasi, der sich unermüdlich gegen Widerstände einsetzt. Die nächste EU-Kommission muss den Staffelstab übernehmen und weiter an der Ökodesign-Richtlinie arbeiten, um die Reparierbarkeit von mehr Produkten zu gewährleisten, während die nationalen Regierungen Reparaturfonds einführen müssen.“

Marie Castelli, Head of Public Affairs bei Back Market, erklärt:

„Das Verbot von Techniken der Hersteller, die eine unabhängige Reparatur und Aufarbeitung verhindern, ist ein großer Schritt nach vorn beim Aufbau einer Kreislaufwirtschaft in der EU. Durch die Öffnung der Kundendienstmärkte für die betreffenden Produkte wird dieser Text den Verbraucher*innen den Zugang zu qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Reparaturen ermöglichen. Wir müssen diese Freiheit der Reparatur nun auf so viele Produkte wie möglich ausweiten. Wir setzen darauf, dass das nächste Mandat einen ehrgeizigen Ökodesign-Arbeitsplan für Elektronikgeräte enthält, die den am schnellsten wachsenden Abfallstrom darstellen“.

Mathieu Rama, Senior Programme Manager bei ECOS, erklärt:

„Die Verschmutzung durch Elektroschrott muss gestoppt werden, daher ist jeder Schritt in Richtung leicht reparierbarer Elektronikprodukte ein Gewinn für die Umwelt. Mit günstigeren Ersatzteilpreisen und einem verbesserten Zugang zu unabhängiger Reparatur gehen wir in die richtige Richtung – aber diese Richtlinie ist nicht genug. Sie deckt nur eine kleine Gruppe von Produkten ab – viele weitere müssen noch unter den Schirm des Ökodesigns gebracht werden, bevor wir wirklich von einem universellen Recht auf Reparatur sprechen können.“

ENDE

Anmerkung für die Redaktion:

[2] Die Produktgruppen, die derzeit von den Anforderungen an die Reparierbarkeit im Rahmen der Ökodesign-Verordnung abgedeckt werden: Smartphones und Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Displays, Schweißgeräte, Server und bald auch Staubsauger.

Über Right to Repair Europe:

Das Right to Repair Europe-Bündnis ist ein Zusammenschluss europäischer Organisationen, die sich für einen Systemwechsel im Bereich der Reparatur einsetzen. Es besteht aus über 130 Mitgliedern in 23 Ländern, darunter Nichtregierungsorganisationen, Reparaturunternehmen, Reparaturnetzwerke und Reparierenden selbst.

Kontakt

Cristina Ganapini

Koordinatorin von Right to Repair Europe

E-Mail: info@repair.eu

Telefon: +39 3713519473